Unterhaltsvorschuss

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wurde erweitert

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Stand: 09.03.2018
Mit Wirkung vom 01.07.2017 können Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die bisherige Höchstdauer für den Bezug von Unterhaltsvorschussleistungen von 72 Monaten wurde aufgehoben.

Falls Sie und Ihr Kind Leistungen vom Jobcenter beziehen, beachten Sie bitte die Hinweise auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Alle Bürgerinnen und Bürger können ihre Anträge oder andere Unterlagen im Familienbüro Steglitz-Zehlendorf – Rathaus Zehlendorf, Raum E 21, Kirchstraße 1/3, 14163 Berlin – abgeben oder per Post an die Unterhaltsvorschussstelle senden können. Darüber hinaus erhalten Bürgerinnen und Bürger im Familienbüro Informationen und Beratung zum Antragsverfahren sowie Termine bei der Unterhaltsvorschussstelle, wenn ein Anliegen nicht im Familienbüro geklärt werden kann. Es besteht auch die Möglichkeit, die Kontaktdaten mit der Bitte um Rückmeldung zu hinterlassen.

Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss, das Ergänzungsblatt für Kinder über 12 Jahre und weitere Informationen erhalten Sie auch hier. Bitte beachten Sie, daß für jedes Kin dein eigener Antrag auszufüllen ist.