Beschweren erlaubt!

Kinder- und Jugendhilfe ist eine diffizile Angelegenheit. Eltern geben ihre Kinder in die Obhut anderer Erwachsener, sei es im Jugendfreizeitheim, in einer Wohngruppe, sei es im Rahmen einer ambulanten Hilfe, in der Schulstation oder im Jugendclub. Jedwede Erziehung kommt nur zu Stande, wenn zwischen Kind / Jugendlichem und erwachsenem Pädagogen/-in eine Beziehung entsteht. In allen diesen Beziehungen besteht ein Machtunterschied: die Erwachsenen sind immer stärker als die Kinder / Jugendlichen. Ganz besonders gilt dies im Jugendamt: Die Fachkräfte des Jugendamtes haben besonders weitgehende Rechte gegenüber den Familien und müssen besonders sorgsam mit diesem Machtgefälle umgehen. Gelingt dies nicht, beteiligen sie die Kinder und Jugendliche nicht so weit als möglich, so kann das sehr problematische Folgen haben. Eine gute Erziehung ist eine beiderseitige Leistung; gelingt die Zusammenarbeit nicht, dann steht auf der Kippe, ob sie überhaupt gelingt. Eine ganz wichtige Rolle dabei spielt, dass Kinder, Jugendliche und Eltern wissen, daß, wie und bei wem sie Änderungswünsche und Beschwerden äußern können. Dann können Probleme besprochen, misslingende Erziehung auch wieder in gute Erziehung verwandelt  werden.

Jede Beschwerde ist ein kostenloser Beitrag zur Qualitätsentwicklung.

 

Im Jugendamt Steglitz- Zehlendorf wenden Sie sich bitte an:

Ausserdem gibt es in Berlin eine unabhängige und neutrale Stelle, die alle Bürgerinnen und Bürger, auch Kinder und Jugendliche bei Problemen im Kontakt mit dem Jugendamt oder (ggf.) der Einrichtung berät und unterstützt:

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Ende der 60er/Anfang der 70er Jahre wurde durch die damals für Jugend zuständige Senatsverwaltung ein „Experiment“ von Helmut Kentler genehmigt, in dem Jugendliche auf Trebegang an pädophile Pflegeväter mit dem „Ziel der Resozialisierung“ vermittelt wurden. „Was damals mit Wissen der Senatsverwaltung geschehen ist, ist ein Verbrechen an den Betroffenen. Die Aufgabe einer Jugendverwaltung ist es, Kinder und Jugendliche vor Übergriffen zu schützen, hier wurden sie diesen ausgesetzt. Als Senatsverwaltung stellen wir uns heute dieser Verantwortung“, so die heutige Senatorin. In Verantwortung des Schicksals dieser jungen Menschen hat die Senatsverwaltung ein Hilfesystem ins Leben gerufen. Die Betroffenen sind aufgerufen, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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In der Zeit bis etwa 1975 litten viele Heimkinder in der BRD unter traumatisierenden Lebens- und Erziehungsverhältnissen. Auch in der DDR haben viele Kinder und Jugendliche schweres Leid und Unrecht erfahren, das zu massiven Beeinträchtigungen der Lebenschancen der Betroffenen geführt hat, die bis heute nachwirken. Auch wenn der Zeitraum für Entschädigungsanträge im Jahr 2014 abgelaufen ist, so gibt es die Möglichkeit, sich an eine Anlaufstelle zu wenden.
Kontakt über die kostenfreie Telefonnummer 0800 1004900. Mo, Mi, Fr: 09:00 - 14:00 Uhr,Di, Do: 15:00 - 20:00 Uhr. Oder sie wenden sich an: Beratungssuche/Berlin

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Eine Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung untersucht Ausmaß, Art und Folgen von Kindesmissbrauch in Institutionen, Familien, im sozialen Umfeld, durch Fremdtäter oder im Rahmen von organisierter sexueller Ausbeutung. Ausmaß, Art und Folgen sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sollen aufgezeigt, eine gesellschaftliche Debatte dazu angestoßen, Änderungsbedarf ermittelt und der Politik übermittelt werden.
Das Sprechen über sexuellen Missbrauch kann eine große Herausforderung und Belastung sein.  Betroffene und Angehörige können verschiedene Kontaktmöglichkeiten nutzen: 
Sie können ein vertauliches Gespräch oder eine offizielle (aber genauso vertrauliche) Anhörung führen, eine E-Mail oder einen Brief schreiben. Sie können sich auch ohne Angabe von Name und Ort bei uns melden. Rufen Sie die Kontaktseite auf.